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Wissenswertes von Ihrem Kfz-Zulassungsdienst in Wattenscheid

Wichtige Schritte für die Kfz-Anmeldung in Bochum-Wattenscheid

Für eine Kfz-Anmeldung müssen Sie persönlich in der Kfz-Zulassungsstelle Ihres Hauptwohnsitzes vorbeigehen bzw. einen Termin vereinbaren. Eine Online-Anmeldung ist leider noch nicht möglich, da die TÜV-Plakette vor Ort an Ihrem Fahrzeug angebracht wird.

Benötigte Unterlagen für eine Kfz-Anmeldung

Für eine Anmeldung benötigen Sie nie einen Führerschein. Sie können Ihr Fahrzeug auch durch eine andere Person anmelden lassen. Dafür müssen Sie eine vollständig ausgefüllte und unterschriebene Zulassungsvollmacht Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde mitbringen. Die vertretene Person muss den eigenen Personalausweis oder Reisepass und Ihren eigenen vorlegen.

Diese Unterlagen müssen Sie immer mitbringen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) Ihrer Haftpflicht
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief)
  • Einzugsermächtigung (SEPA-Mandat) für die Kfz-Steuer

Wollen Sie einen Neuwagen zulassen, dann benötigen Sie zusätzlich:

  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung des Herstellers (COC-Bescheinigung –"Certificate of Conformity" –gibt an, dass der Wagen über eine Typengenehmigung für die EU verfügt)

Wichtig zu wissen: Die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein) wird bei der Erstzulassung von der Zulassungsbehörde erstellt.

Für Gebrauchtwagen oder stillgelegte Fahrzeuge benötigen Sie zusätzlich:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein)
  • Bericht der letzten Hauptuntersuchung
  • normalerweise die alten Kennzeichen

Für die Zulassung mit einem Kurzzeitkennzeichen benötigen Sie lediglich den Personalausweis oder Reisepass und die eVB-Nummer. Den Führerschein oder die Betriebserlaubnis brauchen Sie nicht.

Welche Probleme könnten bei einer Anmeldung auftreten?

Sie haben Ihre eVB-Nummer vergessen: Rufen Sie Ihre Versicherung an, diese hilft Ihnen gerne weiter und gibt Ihnen die Nummer telefonisch durch.

Sie können Ihre Zulassungsbescheinigung II (früher Fahrzeugbrief) nirgends finden: Die Zulassungsbehörde überprüft in diesem Fall, ob das Fahrzeug als gestohlen gemeldet ist und stellt anschließend neue Dokumente aus.

Ihr Fahrzeug hatte noch nie eine Zulassungsbescheinigung II: Falls Sie einen ausländischen Wagen erstmalig in Deutschland zulassen wollen, dann werden unter anderem die genauen technischen Daten des Fahrzeuges und möglicherweise eine Einzelabnahme durch den TÜV/DEKRA benötigt.

Ihr Fahrzeug war länger als 7 Jahre stillgelegt: Hier benötigen Sie eine Vollabnahme durch eine Prüforganisation (TÜV/DEKRA) sowie neue Kennzeichen, da diese nach 7 Jahren erlöschen.

Sonderkennzeichen - Sie wollen einen Oldtimer mit H-Kennzeichen zulassen: Kontaktieren Sie einen Sachverständigen oder Prüfingenieur*in, der*die Ihnen ein Gutachten zur Einstufung als Oldtimer erstellt.

Bei weiteren Fragen zur An- oder Ummeldung eines Kraftfahrzeuges kontaktieren Sie gerne die fachkundigen Mitarbeitenden des Kfz-Zulassungsdienstes in Bochum-Wattenscheid.