Wichtige Schritte für die Kfz-Abmeldung in Bochum-Wattenscheid
Wenn Sie Auto nicht mehr im Straßenverkehr nutzen wollen, dann ist es sinnvoll, dieses bei einer Zulassungsstelle abzumelden und außer Betrieb setzen zu lassen (auch Stilllegung genannt). Sie haben sieben Jahre Zeit sich zu überlegen, ob Sie das Fahrzeug endgültig stilllegen oder wieder anmelden wollen. Innerhalb der sieben Jahre ist eine erneute Anmeldung ohne Probleme schnell wieder möglich.
Für eine Kfz-Abmeldung müssen Sie persönlich in einer Kfz-Zulassungsstelle vorbeigehen bzw. einen Termin vereinbaren. Sie können eine deutschlandweit einen Kfz-Zulassungsdienst wählen. Allerdings könnten die Kosten für die Abmeldung dann geringfügig teurer sein (ca. 1–3 Euro) Bringen Sie unbedingt die Zulassungsbescheinigung Teil II mit, denn ohne kann eine Abmeldung definitiv nicht vorgenommen werden.
Benötigte Unterlagen für eine Abmeldung
Sie können Ihr Fahrzeug auch durch eine andere Person abmelden lassen. Dafür müssen Sie eine vollständig ausgefüllte und unterschriebene Zulassungsvollmacht Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde mitbringen. Die vertretene Person muss den eigenen Personalausweis oder Reisepass und Ihren eigenen vorlegen.
Diese Unterlagen/Dinge müssen Sie mitbringen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief)
- Nummernschilder des Fahrzeugs
- Bei endgültiger Abmeldung: Verwertungsnachweis der Altauto-Annahmestelle
- Bargeld (ca. 10 Euro)
Wann müssen Sie Ihr Auto abmelden?
Für die Abmeldung oder Stilllegung eines Fahrzeugs kann es verschiedene Gründe geben:
- Verkauf oder Weitergabe des Autos
- Alter oder Verschleiß des Fahrzeugs
- Totalschaden nach einem Unfall
- Finanzielle Gründe
- Persönliche Gründe
- Diebstahl
Wenn Sie von den Behörden informiert werden, dass Sie Ihr Auto stilllegen müssen, dann handelt es sich um eine Zwangsstilllegung. Gründe hierfür könnten sein:
- Kfz-Steuer wurde nicht gezahlt
- Ummeldung auf neuen Besitzer nicht erfolgt
- kein gültiger TÜV
- Haftpflichtversicherung nicht gezahlt und das Auto hat keinen Versicherungsschutz
- Fahrzeug ist nicht mehr verkehrstauglich
Bevor es zu einer Zwangsstilllegung kommt, haben Sie als Halter mit einer Fristsetzung normalerweise noch die Möglichkeit zu handeln, z. B. offene Schulden begleichen oder Mängel reparieren. Sie müssen nach erfolgter Abmeldung den Behörden dann einen Nachweis über die Änderungen vorlegen. Tun Sie das nicht, dann kommt es zur Zwangsstilllegung. Sie dürfen dann nicht mehr mit dem Kraftfahrzeug fahren oder es auf öffentlichem Straßenland abstellen. Bei einer Zwangsstilllegung können bis zu 300 Euro Kosten entstehen.
Denken Sie an die rechtzeitige Abmeldung Ihres Autos und vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem Kfz-Zulassungsdienst in Bochum-Wattenscheid.